In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht kodifiziert, das heißt nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen. Weitere wesentliche Rechtsquelle sind die Entscheidungen der Arbeitsgerichte, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts und der jeweiligen Landesarbeitsgerichte.
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Daneben stehen wir auch Betriebsräte zur Seite. Die Anzahl von drei Fachanwälten für Arbeitsrecht erlaubt es uns dabei, sie bei sämtlichen denkbaren Problemen auf diesem Gebiet optimal zu unterstützen.