Wir vertreten gleichermaßen Ärzte, medizinisches Personal und Patienten, wenn Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler oder organisatorische Mängel im Raum stehen. Eine nicht kunstgerecht durchgeführte Operation kann Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen. Für den Operateur können sich daneben strafrechtliche Kosequenzen - fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung - ergeben. Unsere Vertretung erstreckt sich hier auf die außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren genauso wie auf Verfahren vor den Schlichtungsstellen und Gutachterausschüssen.