Arzthaftungsrecht

Wir vertreten gleichermaßen Ärzte, medizinisches Personal und Patienten, wenn Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler oder organisatorische Mängel im Raum stehen. Eine nicht kunstgerecht durchgeführte Operation kann Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen. Für den Operateur können sich daneben strafrechtliche Kosequenzen - fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung - ergeben. Unsere Vertretung erstreckt sich hier auf die außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren genauso wie auf Verfahren vor den Schlichtungsstellen und Gutachterausschüssen.

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Sandra Schmitt

Sandra Schmitt

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Andreas Waldhorn

Andreas Waldhorn

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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