Sie sind Inhaber eines Einzelunternehmens oder Gesellschafter eines kleinen oder mittleren Unternehmens und wollen oder müssen sich um die Nachfolge an der Spitze des Unternehmens kümmern?
Hierbei gibt es viele juristische Fallstricke und noch mehr rechtliche Aspekte zu beachten, denn es muss nicht nur die emotionale Seite bewältigt werden.
Insbesondere ist auch eine umfassende Änderung und Neuregelung der vertraglichen Verhältnisse notwendig (z.B. Gesellschafts-, Ehe-, Miet-, Fremdkapitalverträge) oder erbrechtliche Maßnahmen z uerwägen.
Wir beraten Sie zu diesem komplexen Thema. Vertrauen Sie unseren kompetenten und erfahrenen Anwälten.
Ansprechpartner
Ingrid Waldhorn
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
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